Neurologin Graz am Schreibtisch
Ordination Dr. Anita Lechner, Graz

Leistungen

Diagnose und Therapie

Als Fachärztin für Neurologie bin ich für die Diagnose und Therapie von Erkrankungen des Nervensystems zuständig. Neurologische Erkrankungen haben vielfältige Ursachen und Krankheitssymptome.

In meiner Ordination biete ich an:

  • ausführliches Anamnesegespräch
  • Neurologische Untersuchung
  • Veranlassung von Zusatzuntersuchungen
  • Beratungsgespräch
  • Erstellen eines Therapieplanes
  • Kontrolluntersuchung
  • Befundbesprechung
  • Schmerzbewältigungs- und Entspannungstraining
  • Stressbewältigung
  • Psychotherapeutische Medizin

Spezielle Leistungen

  • Psychotherapeutische Medizin

NEUROLOGISCHE PRAXIS

Dr. Anita Lechner
Fachärztin für Neurologie
Wahlärztin für alle Kassen

Villefortgasse 7
A-8010 Graz

Mobil: +43 699 / 123 58 477
ordination@neurologische-praxis.at

ORDINATIONSZEITEN:

Ordination nur nach Vereinbarung,
Termine auch samstags Vormittag möglich

ÖÄK DIPLOME FÜR:

  • Psychosoziale Medizin
  • Psychosomatische Medizin
  • Psychotherapeutische Medizin
  • Schmerzmedizin
  • Geriatrie
  • Palliativmedizin

Ich bin Wahlärztin

Ihre Vorteile:

  • Schneller Termin kurze Wartezeit.
  • Ausreichend Zeit für eine besonders sorgfältige und individuelle Betreuung vorhanden.
  • Als Wahlärztin verrechne ich nicht direkt mit den Krankenkassen.
  • Sie erhalten von mir eine Honorarnote über die erbrachten Leistungen wie neurologische Untersuchung, ausführliches diagnostisches therapeutisches Gespräch, EMG /ENG, Befundbericht, Psychotherapie die sie vorerst mittels Barzahlung oder Erlagschein begleichen.
  • Danach können sie diese Honorarnote mit dem Einzahlungsbeleg bei ihrer Krankenkasse einreichen und teilweise Kostenerstattung beantragen.

Kostenrückerstattung

Sehr gerne können Sie Informationen zu den aktuellen Tarifen in meiner Ordination (auch telefonisch) erfragen.

Sie erhalten 80% jenes Betrages rückerstattet den ein Kassenarzt für dieselbe Leistung erhalten würde. Einige Zusatzversicherungen übernehmen die Bezahlung des Wahlärztehonorars. Rezepte von Wahlärzten werden von Apotheken in der Regel wie Kassenrezepte behandelt.

Als besonderes Service biete ich an die Honorarnote für Sie bei ihrer Versicherung einzureichen.